Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Beton- und Stahlbetonbau Weitere übergangsweise Anwendung bisher geltender Bestimmungen RdErl. d. Innenministers v. 11. 2. 1972 — V B 2 — 2.750 Nr. 101/72 ¹)

11.2.72(1)

131. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 4. 1979 = MBl. NW. Nr. 25 einschl.)

232342

Anhang


Beton- und Stahlbetonbau

Weitere übergangsweise Anwendung

bisher geltender Bestimmungen

RdErl. d. Innenministers v. 11. 2. 1972 — V B 2 — 2.750 Nr. 101/72 ¹)

1. Die Norm DIN 1045, Ausgabe Januar 1972 (DIN 1045 neu), wurde mit RdErl. v. 10. 2. 1972 (MBl. NW. S. 220 / SMBl. NW. 232342) als Richtlinie bauaufsichtlich ein-. geführt.

Durch diese Norm werden ersetzt:

DIN 1045 Ausgabe H. 1959 (DIN 1045 alt) >)

DIN 1046 Ausgabe 1943 x <)

DIN 1047 Ausgabe 1943 x ')

DIN 4163 Ausgabe 2. 1951 ')

DIN 4225 Ausgabe 7. 1960')

DIN 4229 Ausgabe 7. 1950 ')

DIN 4233 Ausgabe 12. 1953 x ')

2. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die Bestimmungen dieser vorgenannten Normen und der übrigen im Anhang des Einführungserlasses zu DIN 1045 neu genannten Normen, Richtlinien und ergänzenden Bestimmungen für Bauvorhaben anzuwenden, deren Baugenehmigung bis 31. 12. 1973 beantragt wird.

-Hierbei ist folgendes zu beachten:

2.1: Diese Bestimmungen dürfen nicht zusammen mit Bestimmungen von DIN 1045 neu oder sich hierauf beziehende Bestimmungen angewendet werden, soweit im folgenden nichts anderes festgelegt ist.

2.2. Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, § 5, Ziffer 2 und DIN 1047, Ausgabe 1943 x; § 5, Ziffer 2

Beton der Güteklasse B 300 darf unter Ausnutzung der hierfür angegebenen Spannungen auch als Ortbeton ohne besondere bauaufsichtliche Genehmigung angewendet werden.

Für Ortbeton der Güteklasse B 450 und B 600 dürfen die in DIN 4225, Ausgabe 7. 1960, Tab. 3 hierfür angegebenen zulässigen Spannungen ausgenutzt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die nach DIN 1045 neu für die Herstellung, Verwendung und Überwachung von^Beton B II geltenden Bedingungen, insbesondere die Anforderungen der Abschnitte 4, 5, 6 und 8, erfüllt sind und eine Überwachung nach § 26 BauO NW und DIN 1084 Blatt l durchgeführt wird.

2.3.- Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, § 5, Ziffer 6,

DIN 1046, Ausgabe 1943 x, § 3, Ziffer 4,

DIN 4225, Ausgabe 7. 1960, Abschnitt 5.5

Wird nach DIN 488, Ausgabe 1972, hergestellter Betonstahl BSt 42/50 RU, BSt 42/50 RK, BSt 50/55 .GK, BSt 50/55 PK und BSt 50/55 RK verwendet, so ist er entsprechend den in den weitergeltenden Zulassungsbescheiden für diese Stähle getroffenen Bestimmungen zu verwenden. DIN 1045 neu. Abschn. 18 darf nicht angewendet werden.

2.4. Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, § 6, Ziffer l, DIN 1046, Ausgabe 1943 x, § 4, Ziffer 3, DIN 1047, Ausgabe 1943 x, § 6, Ziffer l, DIN 4225, Ausgabe 7. 1960, Abschnitt 6.1

Der Nachweis des Erstarrungsbeginns und die Prüfung der Raumbeständigkeit von Zement ist nicht erforderlich.

2.5. Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, § 6 Ziffer 3, DIN 1046, Ausgabe 1943 x, § 4, Ziffer 3, DIN 1047, Ausgabe 1943 x, § 6, Ziffer 3, DIN 4225, Ausgabe 7. 1960, Abschnitt 6.2, v DIN 4229, Ausgabe 7. 1950, Abschnitt 9, DIN 4163, Ausgabe 2. 1951, Abschnitt 5.3

Für Beton der Güteklassen B 450 und B 600 sind die Eignungs- und Güteprüfungen nach DIN 1045 neu, Abschn. 7, durchzuführen (siehe auch Nr. 2.2 dieses RdErl.).

Dabei gelten die nach DIN 1045 alt, § 5, Ziffer l an die Güteklassen B 450 und B 600 zu stellenden Anforderungen als erfüllt, wenn das Vorhaltemaß bei der Eignungsprüfung so groß ist, daß bei der Güteprüfung nach DIN 1045 neu, Abschn. 7.4.3

bei B 450 kein Würfel die Nennfestigkeit

0W28 = 400 kp/cm* und kein Mittelwert der Serie die Serienfestigkeit 0ws = 450 kp/cm*

und bei B 600 kein Würfel die Nennfestigkeit

0W28 = 550 kp/cm*

und kein Mittelwert der Serie

die Serienfestigkeit ßvts = 600 kp/cm« unterschreitet.

Wird für die Güteklassen B 300 und niedriger die Eignungs- und Güteprüfung nach DIN 1045 neu, Abschn. 7 durchgeführt, so gelten die an B 160 gestellten Anforderungen durch die Festigkeitsklasse Bn 150 und die an B 225 und B 300 gestellten Anforderungen durch die Festigkeitsklasse Bn 250 als erfüllt.

2.6. Zu DIN 1045, Ausgabe 11, 1959, § 5, Ziffer 4 und

§ 8, Ziffer l, " DIN 1047, Ausgabe 1943 x, § 5, Ziffer 4 und § 6,

Ziffer 2, DIN 4225, Ausgabe 7. I960, Abschnitt 7.2

2.6.1. Bei Verwendung von Betonzuschlag nach DIN 4226, Ausgabe Dezember 1971, ist zu beachten:

2.6.1.1. a) die Forderung, daß das Zuschlaggemisch im Bereich zwischen den Sieblinien D und E liegen soll, gilt als erfüllt, wenn das Zuschlaggemisch im günstigen Bereich zwischen den Sieblinien A und B nach den Bildern 2 und 3 von DIN 1045 neu, Abschn. 6.2 liegt;

b) die Forderung, daß das Zuschlaggemisch zwischen den Sieblinien D und F liegen soll, gilt als erfüllt, wenn das Zuschlaggemisch im brauchbaren oder günstigen Bereich zwischen den Sieblinien A und C nach den Bildern 2 und 3 von DIN 1045 neu, Abschn. 6.2 liegt.

In den vorgenannten Fällen braucht die Eignungsprüfung für den Beton entsprechend DIN 1048, Ausgabe 1943 x, Vorbemerkung Abschn. l a Abs. l, nicht nochTeinmal durchgeführt zu werden.

2.6:1.2. Für bestimmte Betongüteklassen wird in DIN 1045 alt Korntrennung nach Korngruppen gefordert, die auf DIN 4226, Ausgabe Juli 1947, abgestimmt sind. Bei der Anwendung von Zuschlag nach DIN 4226, Ausgabe Dezember 1971, dürfen die Korngruppen einander nach folgender Tabelle zugeordnet werden:

Vergleichbare Korngruppen

') Bauaufsichtliche Einführung.

Siehe Anhang zum RdErl. v. 10. 2. 1972 (MBl. NW. S. 220/SMBl. NW. 232342).

Korngruppentrennung nach DIN 4226 Ausg. Juli 1947 (mm)

Korngruppentrennung nach DIN 4226 Ausg. Dezember 1971 (mm)

bei zwei Korngruppen:

0/7 >7

0/4 >4

bei drei Korngruppen:

0/3 3/7 >7

0/4 bzw. 0/2 4/8 bzw. 2/8 >8

•) MBl. NW. 1972 S. 325.

88. Ergänzung — SMBl. NW. — (Stand 20. 4. 1972 = MBl. NW. Nr. 44 einschl.) H. 2. 72 (2)

2.7. Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, § 13, DIN 1047, Ausgabe 1943 x, § 9, DIN 4420, Ausgabe 1. 1952, Abschnitt 19 Die Angaben über Ausschalfristen sind nicht mehr anzuwenden. Es gilt ab sofort DIN 1045 neu, Abschn. 12.3.

2.8. Zu DIN 1045, Ausgabe 11. 1959, Abschnitt IV und V, DIN 4225, Ausgabe 7. 1960, Abschnitt 14

Die räumliche Steifigkeit und Stabilität ist ab sofort nach DIN 1045 neu, Abschn. 15.8 nachzu-' weisen.

3. Normen und Richtlinien, in denen auf die im-Anhang zum Einführungserlaß zu DIN 1045 neu genannten Normen, Richtlinien und ergänzenden Bestimmungen Bezug genommen wird, dürfen bis zur bauaufsicht-lichen Einführung ihrer Neuausgabe nur im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen unter Beachtung . der Nr. 2 dieses RdErl. angewendet werden. Dies gilt

insbesondere für die nachstehend im Anhang genann- '• ten Normen und Richtlinien.


Anlagen: